Gasanbieter wechseln

Gasanbieter wechseln

Der Gasanbieterwechsel geht heutzutage schnell und unkompliziert.

Gas ist heutzutage eines der meist genutzten Heizmittel der Deutschen. Doch die wenigsten Verbraucher machen sich Gedanken darüber, wie viel Geld Sie sparen könnten, wenn sie ihren Gastarif vergleichen und den Gasanbieter wechseln. Dabei ist der Wechsel zu einem neuen Anbieter dank der Liberalisierung des Gasmarktes mittlerweile ein ziemlich einfacher Vorgang, der Ihnen eine Menge Geld einsparen kann. Sie haben derzeit die Möglichkeit, einzelne Gasanbieter und Preise untereinander zu vergleichen. Falls Sie denken, Sie zahlen zu viel, können Sie innerhalb von wenigen Minuten Ihren Anbieter wechseln.

Welche Angaben Sie dafür brauchen und wie einfach ein Gasanbieterwechsel für Sie ist, zeigt Ihnen schnell und kompakt unser Ratgeber. Eines vorweg: Ein Wechsel geht heute ziemlich einfach und zügig!

1. Welche Angaben benötige ich?

Dank unseres Gaspreisvergleichs können Sie in wenigen Minuten herausfinden, wie viel Geld Sie bei Ihrem aktuellen Versorger zu viel bezahlen. Gleiches gilt, falls Sie auf das umwelt-freundlichere Ökogas setzen oder im Auftrag Ihrer Firma unterwegs sind. Wie Sie Ihren Gasverbrauch ganz einfach ermitteln können, erfahren Sie außerdem in unserem kompakten Ratgeber, der Ihnen auch verrät, wie Sie schnell und einfach Ihren persönlichen Gasverbrauch reduzieren können.

Sollten Sie anschließend auf den Entschluss gekommen sein, Ihren Gasanbieter wechseln zu wollen (und bereits einen entsprechenden Anbieter in unserem Gaspreisvergleich gefunden haben), müssen Sie einige Angaben beachten, die Ihr neuer Vorsorger benötigt. Dazu gehören:

  • Die Zählernummer
  • Der Name Ihres bisherigen Versorgers
  • Ihre Kundennummer beim bisherigen Versorger
  • Der gewünschte Liefertermin

Falls Sie nicht wissen sollten, wo sich der Gaszähler bei Ihnen im Haus befindet, können Sie Ihren Vermieter oder den Hausmeister bzw. die Hausverwaltung danach fragen. Wenn sich der Gaszähler nicht in der Wohnung befindet, ist er normalerweise im Keller oder eventuell auch im Treppenhaus angebracht.

2. Den Gasanbieter wechseln

Die meisten Anbieter, welche in unserem Gaspreisvergleich in der Ergebnisliste auftauchen, bieten Ihnen bei einem Klick auf den Anbieter bereits ein Online-Formular an, welches Sie direkt am PC aufrufen können. Diesen Antrag sollten Sie vollständig ausfüllen und unterschreiben, ausdrucken und an den Versorger schicken. Oftmals ist es sogar möglich, direkt online den Gasanbieter zu wechseln. Ihr neuer Versorger kümmert sich anschließend um alle Wechselmodalitäten mit Ihrem ehemaligen Anbieter.

Falls Sie vom Vertrag zurückzutreten wollen, können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Hier müssen Sie innerhalb von 14 Tagen einen etwaigen Widerruf schriftlich an den Versorger schicken. Bitte schicken Sie den Widerruf nicht an www.gaspreischeck.de, da Sie den Vertrag mit dem Anbieter abschließen und Sie dort vom Vertrag zurücktreten müssen.

2.1 Umzug mit Gaswechsel

Dieser Abschnitt ist nur für Sie interessant, falls Sie Ihren Gasanbieter im Zuge eines Umzugs wechseln wollen!

Gasanbieter wechseln spart Geld ein!

Ein Gasanbieterwechsel bei einem Umzug spart Ihnen oft eine hübsche Summe Geld ein.

Sofern Sie die Möglichkeit dazu haben, sollten Sie Ihre Unterlagen möglichst frühzeitig vor dem Umzug an Ihren neuen Versorger schicken. Somit kann die Belieferung mit Gas direkt zum ersten des Wohnungseinzugs erfolgen. Aber auch, wenn Ihnen dies nicht möglich ist, müssen Sie nicht im Kalten sitzen: Die Gasversorgung in den ersten Wochen oder Monaten erfolgt dann über den örtlichen Grundversorger. Einen solchen Vertrag können Sie mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum ersten eines Monats aufkündigen.

Sind Sie bereits umgezogen, empfehlen wir von www.GaspreisCheck.de Ihnen, innerhalb der ersten vier Wochen nach Einzug den Gasanbieter zu wechseln. Für einen solchen Gaswechsel benötigt Ihr neuer Versorger auch hier…

  • …das Einzugsdatum,
  • die Gaszählernummer sowie
  • den aktuellen Zählerstand.
Tipp: Notieren Sie den aktuellen Gaszählerstand immer im Beisein eines Zeugen, damit Sie eine rechtliche Grundlage haben, falls Ihr neuer Anbieter beim Gaszählerstand schummeln will. Den Zähler finden Sie meist in Ihrer Wohnung oder im Treppenhaus bzw. im Keller. Falls Sie nicht wissen, wo genau er zu finden ist, wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder an den Hausmeister bzw. die Hausverwaltung.

2.2 Umzug ohne Gaswechsel

Sollten Sie in eine neue Wohnung einziehen, die sich noch innerhalb des selben Ortes (bzw. des selben PLZ-Gebiets) befindet, und Sie wollen, dass Ihr aktueller Anbieter Sie weiterhin versorgt, sollten Sie diesem bestenfalls sechs Wochen vor dem Umzug Bescheid geben, damit die Gaslieferung ohne Unterbrechung fortgesetzt werden kann.

Ziehen Sie allerdings in eine neue Region um und wollen dennoch Ihren alten Anbieter behalten, müssen Sie frühzeitig überprüfen, ob dieser auch in die neue Region Gas liefert. Falls nicht, müssen Sie notgedrungen einen Gasanbieterwechsel durchführen.

Info: Zu einer Unterbrechung der Gasversorgung kann es bei einem Wechsel in keinem Fall kommen, denn der lokale Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Versorgung bis zu der Übergabe an Ihren neuen Anbieter zu übernehmen.

3. Die Kündigung beim alten Anbieter

Wenn Sie einen Gaswechsel wollen, sollte im Regelfall der neue Versorger mit der Kündigung beim alten Anbieter beauftragt werden und nicht Sie eigenhändig kündigen. Gerade wenn Sie sich, etwa nach einem Umzug, noch in der Grundversorgung bei einem

Gasanbieter wechseln, um Überraschung zu vermeiden

Notieren Sie sich immer den aktuellen Zählerstand, um Überraschungen zu vermeiden.

lokalen Anbieter befinden, empfehlen wir von www.gaspreischeck.de Ihnen, die Kündigung nicht in die eigene Hand zu nehmen. Falls Sie einen Antrag über unsere Seite ausfüllen, wendet sich Ihr neuer Versoger schnellstmöglich Ihrem alten zu, klärt die Wechselmodalitäten und beliefert Sie mit seinem Gas. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Unklarheiten an den Versorger zu wenden, um hundertprozentig sicher zu stellen, dass dieser die Kündigung ü

bernimmt, was er im Regelfall auch macht.

Sollte Ihr aktueller Anbieter kurzfristig die Strompreise erhöhen, besitzen Sie als Verbraucher ein 14-tägiges Sonderkündigungsrecht, von dem Sie Gebrauch machen können und auch sollten. Hier sollten Sie die Kündigung eigenhändig vornehmen, da die Frist nur zwei Wochen beträgt und Sie schnell handeln müssen. Ebenso sollten Sie bei Verträgen mit längerer Laufzeit und kurz vor Ende der Kündigungsfrist die Kündigung selbst in die Hand nehmen, um Ihren Vertrag nicht automatisch um einen weiteres Jahr zu verlängern, wenn es garantiert billigere Angebote von einem neuen oder sogar dem selben Anbieter gibt.

Achtung! Damit der Gasanbieterwechsel ohne größere Komplikationen klappt, empfehlen wir Ihnen, eine eigens durchgeführte Kündigung auf dem Vertrag mit dem neuen Anbieter zu vermerken, damit dieser sich nicht umsonst nochmals an den alten Versorger wendet.

Damit die Kündigung wirksam ist, muss Sie einerseits schriftlich erfolgen und andererseits folgende Daten beinhalten:

  • Name + Anschrift des Gasanbieters
  • Name + Anschrift des Kunden
  • Datum einer in Kraft tretenden Preiserhöhung
  • Zählernummer

Achten Sie auch auf einen zusätzlichen Vermerk, sollte Ihre Lieferadresse nicht mit der Rechnungsanschrift identisch sein!

4. Fazit

Seit eine Konkurrenz zwischen den verschiedenen Gasversorgen herrscht, lohnt es sich, einen regelmäßigen Gaspreisvergleich durchzuführen. Sie sollten Ihren aktuellen Tarif daher mindestens einmal im Jahr, aber spätestens kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist mit alternativen Angeboten vergleichen.

Achten Sie bei einem Vertragsabschluss auf ein gutes Mittelmaß zischen Preisgarantie und Vertragslaufzeit. Denn wenn Sie einen Gaswechsel wollen, kann eine Preisgarantie für einen gewissen Zeitraum durchaus von Vorteil sein; Bedenken Sie aber, dass Sie durch die meist längere Vetragslaufzeit nicht in der Lage sind, auf billigere Tarife umzusteigen!