Tipps für Mieter & Vermieter

Mieter vor Gaszähler in Wohnung

Als Mieter können die Gaspreise schon mal in die Höhe schnellen. Wie Sie in diesem Fall den Gasanbieter wechseln können, zeigt Ihnen unser Ratgeber.

Laut der neuesten Zählung gibt es in Deutschland geschätzt 40 Millionen Haushalte, bereits die Hälfte davon heizt heutzutage mit Gas. Doch nicht nur beim Heizen, auch beim Kochen steht Gas bei den Deutschen immer höher im Kurs, Stichwort Gasherd. Was dagegen erschreckend ist, ist, dass nur 10 Prozent der Verbraucher ihren Gasanbieter gewechselt haben. Das heißt, die Deutschen zahlen im Schnitt mehr als 3 Milliarden Euro zu viel für ihr Gas. Und das, obwohl der Gasmarkt seit 2006 offen ist und sich  fast jeder einen neuen Gasversorger eigenständig auswählen kann. Fast jeder? Ja, denn von den 20 Millionen Haushalten, die in Deutschland täglich mit Gas heizen, kann nur die Hälfte den Gasanbieter ganz einfach wechseln. Es dreht sich hier vor allem um die Mieter.

Oft stecken Mieter in einer Grundversorgung des lokalen Gasanbieters und kommen ohne Zustimmung des Vermieters auch nicht aus diesem Vertrag heraus. Unser kompakter Ratgeber “Tipps für Mieter und Vermieter” sagt Ihnen, wie Sie trotz Mietwohnung selbstständig den Gasanbieter wechseln und bis zu 300 Euro jährlich sparen können.

1. Wozu ist der Vermieter verpflichtet?

Grundsätzlich sind alle Vermieter, welche den Gasanbieter für eine Wohnung aussuchen, an das sogenannte “Wirtschaftlichkeitsgebot” gebunden. Das heißt, sie sind dazu angehalten, ökonomisch sinnvoll zu wirtschaften, also kurzum: Die Betriebskosten möglichst gering zu halten. Dazu müssen sie verschiedene Angebote von unterschiedlichen Gasanbietern vergleichen, müssen sich dabei allerdings nicht zwingend für den billigsten Versorger entscheiden. Sollten Ihre Betriebskosten innerhalb eines Jahres um mehr als zehn Prozent steigen, muss sich der Vermieter dafür rechtfertigen können. Hat er dabei nicht im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebots gehandelt, können Sie dagegen klagen. Seit 2005 sind die Gaspreise in Deutschland um etwa 20 Prozent angestiegen, teiweise gab es sogar Sprünge von über zehn Prozent.

Unser Tipp: Reden Sie mit Ihrem Vermieter über die gestiegenen Preise und versuchen Sie gemeinsam, Betriebskosten zu sparen.

2. Der Gasanbieterwechsel als Mieter

Ob Sie Ihren Gasanbieter auch in einer Wohnung eigenständig wechseln können, hängt ganz einfach davon ab, wer den Vertrag mit dem Versorger abgeschlossen hat. Diese Regelung wird im Mietvertrag geschlossen. Grundsätzlich kann man dabei folgende zwei Szenarien bzw. Modelle unterscheiden:

2.1 Gasversorgung über den Vermieter

Die meisten deutschen Mietswohnungen werden zentral beheizt. Das heißt, dass sich im gesamten Gebäudekomplex nur ein einziger Gaszähler befindet und zwar der für die Zentralheizung. In diesem Fall hat der Vermieter den Vertrag mit dem Gaslieferanten abgeschlossen, weswegen Sie als Mieter den Anbieter nicht selbstständig wechseln können. Bei diesem Modell rechnet der Vermieter die Kosten einmal jährlich mit allen Mietern ab und ermittelt daraus eine Monatspauschale, welche Sie einmal im Monat entrichten müssen. Eventuelle Überschüsse werden bei der Jahresendabrechnung an Sie zurückgezahlt. Passend dazu müssen Sie allerdings auch zu viel verbrauchtes Gas an den Versorger nachzahlen. In jedem Fall wird Ihre Pauschale anschließend an Ihren durchschnittlichen Montasverbrauch (der sich aus dem ermittelten Jahresverbrauch ergibt) angepasst.

Unser Tipp: Zwar können Sie den Gasanbieter in diesem Modell nicht selbst wechseln, Sie können einen derartigen Wechsel allerdings beim Vermieter anregen. Bleiben Sie bei einem solchen Vorschlag immer höflich, damit Ihre Erfolgschancen nicht leiden. Bedenken Sie allerdings immer, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, den Gasanbieter zu wechseln. Er muss sich allerdings an obiges erwähntes Wirtschaftlichkeitsgebot halten.

2.2 Mieter besitzt eigenen Gaszähler

Alle Mieter, die in ihrer Wohnung einen eigenen Gaszähler besitzen, können sich glücklich schätzen. Denn Ihnen ist es erlaubt, sich Ihren Gasversorger selbst auszusuchen und mit Hilfe unseres Gaspreisvergleichs mehrere hundert Euro im Jahr zu sparen. Dieses Szenario trifft beispielsweise auf Wohnungen zu, die per Gasetagenheizung beheizt werden. Diese übernimmt dann meist sowohl die Raumbeheizung als auch die Warmwasseraufbereitung, dessen Höhe der Mieter selbst regeln kann.

Bei einer solchen Gasetagenheizung schließen Sie als Mieter den Vetrag direkt mit dem Gasanbieter ab und können so von den Vorteilen des freien Gasmarktes profitieren. Dem entsprechend entrichten Sie Ihre monatliche Gaspauschale auch direkt an den Versorger und nicht mehr an den Vermieter. Wie Sie in so einem Fall schnell und unkompliziert den Gasanbieter wechseln, erfahren Sie in unserem informativen Ratgeber zu dieser Thematik.

2.3 Sonderfall: Bruttowarmmiete

Heizkostenabrechnung für Mieter

Bei der Bruttowarmmiete hat der Mieter keinen Überblick über die Heizkosten.

Einen Sonderfall stellt die sogenannte Bruttowarmmiete dar. Hier läuft der Vertrag mit dem Gaslieferanten ebenfalls über den Vermieter. Es findet jedoch keine individuelle jährliche Abrechnung statt; Stattdessen werden die Kosten für das Gas mittels einer monatlichen Grundpauschale entrichtet, die, je nachdem, wie viel Gas Sie verbraucht haben (sollen), unterschiedlich hoch ausfällt. Eine solches Modell ist in Deutschland nicht gestattet, da Sie hier als Mieter nicht Ihr Recht auf eine detaillierte und fein aufgelistete Betriebskostenabrechnung in Anspruch nehmen können!

3. Gasversorgung bricht NIE weg!

Egal, ob Sie den Gasanbieter nun selber wechseln oder dies Ihr Vermieter auf Ihren möglichst konstruktiven Vorschlag hin macht, eine Sorge können wir Ihnen nehmen: Ihre Gasversorgung kann in Deutschland niemals wegbrechen, Sie stehen also in keinem Fall komplett ohne Gas da. Denn Ihr örtlicher Grundversorger ist im Falle von Wechselschwierigkeiten gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Versorgung für die Dauer der Zeit zu übernehmen, bis Ihr neuer Versorger Sie beliefert. Dabei besteht auch keine Pflicht, den Gaszähler zu wechseln.

Sollte es dennoch einmal zu einer Störung kommen, ist ganz einfach der örtliche Netzbetrieber verantwortlich, welchem das Gasnetz gehört. Denn der Grundversorger bezahlt dem Netzbetreiber eine Gebühr, damit er dieses Netz für die Belieferung seiner Kunden nutzen kann, eine sogenannte Durchleitungsgebühr.

4. Fazit: Vergleichen Sie und machen Sie Druck

Grundsätzlich ist der Gaspreisvergleich im Internet dank www.gaspreisCheck.de ganz schnell und umkompliziert. Ob Sie es nun selber in der Hand haben, den Anbieter zu wechseln oder nicht: Wir empfehlen Ihnen immer, unseren Gasrechner zu nutzen und sich bessere Angebote bei verschiedenen Anbietern einzuholen. Denn zur Not müssen Sie einfach Druck auf Ihren Vermieter ausüben und ihm zeigen, wie viel Geld Sie bei einem solch unkomplizierten Wechsel in nur 10 Minuten sparen könnten. Im Gaspreisvergleich liegt im Prinzip für alle Mieter ein riesiges Einsparungspotenzial. Es liegt an Ihnen, diesen Vorteil auch zu nutzen.